Ihr Rechtsanwalt
für Arbeitsrecht
in Nürnberg

Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Sie haben eine Kündigung erhalten, sollen einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder brauchen als Unternehmen einen wasserdichten Arbeitsvertrag? Ich prüfe Ihre Situation, sage Ihnen klar, wo Sie stehen, und vertrete Sie außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.

Zwei Seiten, ein Rechtsgebiet

Wer beide Seiten des Arbeitsverhältnisses kennt, weiß, wie die Gegenseite argumentiert. Diese Erfahrung bringe ich in Ihren Fall ein.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Ihre Rechte durchsetzen

Wenn es um Ihren Arbeitsplatz geht, zählt jeder Tag. Ich prüfe Ihre Unterlagen und zeige Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

  • Kündigung und KündigungsschutzklagePrüfung der Kündigung und Klage innerhalb der Frist
  • AbfindungVerhandlung über eine angemessene Abfindung
  • AufhebungsvertragPrüfung vor der Unterschrift, auch im Hinblick auf das Arbeitslosengeld
  • AbmahnungEinschätzung und Gegendarstellung
  • ArbeitszeugnisPrüfung und Durchsetzung eines korrekten Zeugnisses
  • Lohn und ÜberstundenGeltendmachung offener Ansprüche
Als Arbeitnehmer Termin buchen

Für Arbeitgeber und Unternehmen

Rechtssicher entscheiden

Ich unterstütze Unternehmen in Nürnberg und der Metropolregion dabei, Personalentscheidungen sauber vorzubereiten und Streit vor Gericht zu vermeiden.

  • ArbeitsverträgeGestaltung und Überprüfung von Verträgen und Klauseln
  • Kündigungen und TrennungenVorbereitung, Durchführung und Aufhebungsverträge
  • AbmahnungenRechtssichere Formulierung und Dokumentation
  • BetriebsratMitbestimmung, Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen
  • Arbeitszeit und UrlaubArbeitszeitmodelle, Überstunden- und Urlaubsregelungen
  • Arbeitsgerichtliche VerfahrenVertretung in allen Instanzen
Als Arbeitgeber Termin buchen

Kündigung erhalten? Sie haben drei Wochen.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht war.

Buchen Sie deshalb möglichst schnell einen Termin. Ist in den nächsten Tagen nichts frei, rufen Sie bitte direkt an.

Erstberatung online buchen

Wählen Sie einen freien Termin, persönlich in der Kanzlei oder am Telefon. Die Bestätigung kommt sofort per E-Mail. Tage mit freien Terminen sind blau umrandet, grau schraffierte Tage und Uhrzeiten sind nicht verfügbar.

1Tag wählen

2Uhrzeit wählen

Bitte wählen Sie einen Tag

Im Kalender sehen Sie, an welchen Tagen Termine frei sind.

So läuft die Erstberatung ab

  1. Termin buchen

    Sie wählen Tag und Uhrzeit und schildern kurz, worum es geht. Die Bestätigung kommt sofort per E-Mail.

  2. Unterlagen bereitlegen

    Arbeitsvertrag, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Abmahnungen und die letzten Gehaltsabrechnungen helfen bei der Einschätzung.

  3. Ersteinschätzung

    Wir besprechen Ihre Situation. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben und was das weitere Vorgehen kostet.

Dominik Hofrichter

Rechtsanwalt bei Salleck + PartnerNürnberg
Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht in Nürnberg

Arbeitsrecht ist mein Schwerpunkt. Ich berate Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Arbeitgeber, vom einzelnen Handwerksbetrieb bis zum mittelständischen Unternehmen.

Mir ist wichtig, dass Sie verstehen, wo Sie rechtlich stehen. Deshalb erkläre ich verständlich, schätze Ihre Chancen ehrlich ein und sage Ihnen auch, wenn sich ein Rechtsstreit nicht lohnt.

  • Beide SeitenArbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Nürnbergund Metropolregion
  • Persönlichein fester Ansprechpartner

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Buchen Sie eine Erstberatung oder schreiben Sie mir.

Was kostet eine Beratung im Arbeitsrecht?

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. Ich nenne Ihnen die voraussichtlichen Kosten vorab. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen arbeitsrechtliche Streitigkeiten; die Deckungsanfrage kann ich für Sie stellen.

Wer trägt die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, wer gewinnt (§ 12a ArbGG). Das sollten Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Klage kennen.

Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen aber häufig ausgehandelt, oft im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Wie gut Ihre Verhandlungsposition ist, hängt vom Einzelfall ab.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein, lassen Sie ihn vorher prüfen. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen und Ansprüche abschneiden, die Sie sonst hätten.

Kann ich einen online gebuchten Termin wieder absagen?

Ja. Mit der Bestätigung per E-Mail erhalten Sie einen Link, über den Sie den Termin bis 24 Stunden vorher selbst absagen können. Kurzfristiger erreichen Sie mich telefonisch.

Welche Unterlagen soll ich zum Termin mitbringen?

Arbeitsvertrag, Kündigung oder Aufhebungsvertrag, Abmahnungen, die letzten Gehaltsabrechnungen und relevanten Schriftverkehr. Als Arbeitgeber zusätzlich die Personalakte und, falls vorhanden, Betriebsvereinbarungen.

Kontakt aufnehmen

Am schnellsten geht es mit einem festen Termin über die Online-Buchung. Für alles andere schreiben Sie mir oder rufen Sie an. In eiligen Fällen, etwa nach einer Kündigung, finden wir auch kurzfristig einen Termin.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist angekommen. Ich melde mich so bald wie möglich bei Ihnen. In eiligen Fällen rufen Sie bitte direkt an.

Anfrage senden

Felder ohne Zusatz sind Pflichtfelder.

Ich bin

Die Anfrage begründet noch kein Mandat. Bitte senden Sie über das Formular keine Originaldokumente.

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